Sachverständigenbüro Eric Mertens
Ihr KFZ-Gutachter in Borchen-Etteln
 



KOMPETENT UND ERFAHREN

IHR EXPERTE FÜR UNFALLGUTACHTEN AUS BORCHEN



Im Schadenfall sollten Sie die Schadenhöhe am Fahrzeug professionell einschätzen lassen. Ist der Schaden für Sie erkennbar über der sogenannten Bagatellschadengrenze von 500,00 Euro, so haben Sie im Haftpflicht­schadenfall das Recht, sich das Urteil eines unabhängigen Sachverständigen einzuholen.

Die Kosten hierfür werden von der gegnerischen Versicherung beglichen.
(siehe auch Begriffserklärungen)




Wir erstellen Ihnen kompetent und unabhängig ein Gutachten über die Reparaturkosten. Weiter wird bei neueren Fahrzeugen der sogenannte merkantile Minderwert ermittelt. Auch wenn ein Fahrzeug nach erfolgter Reparatur augenscheinlich wiederhergestellt wurde, so ergibt sich doch bei der Veräußerung des Fahrzeugs und der Offenbarung eines behobenen Schadens eine Minderung des Veräußerungspreises. Diese Wertminderung wird von uns entsprechend des vorliegenden Fahrzeugalters, der Laufleistung und des Pflegezustandes zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ermittelt.